Waldlandschaften vulkanischer Prägung
Vulkanlandschaft
Waldlandschaften
Wildensteiner Tal im Donnersberggebiet (B. Ullrich)
Waldlandschaften sind durch größere zusammenhängende Waldgebiete mit einem nur untergeordneten, oft marginalen Anteil an Offenland gekennzeichnet. Sie sind in der Regel nur in für die Besiedlung und Urbarmachung ungeeigneten Gebieten erhalten und somit dünn besiedelt, teils sogar frei von Siedlungen. Für das Landschaftserleben ist die Ruhe und Störungsarmut dieser Bereiche ein entscheidender Faktor.
Die Besonderheit der Waldlandschaften vulkanischer Prägung sind die Vulkankegel und –kuppen des Berglandes, die sich zum Teil deutlich über das umgebende Gelände erheben und damit markante Blickfänge auch für das weitere Umfeld darstellen.
Die Vielseitigkeit der Waldbestände bestimmt den Erlebniswert der Waldlandschaften mit. Für Waldlandschaften vulkanischer Prägung typische und im Hinblick auf ihre landschaftsgestalterische und identitätgebende Wirkung hervorzuhebende Elemente sind:
- Vulkankuppen und –kegel,
- alte und/oder naturbelassene Waldbestände;
- markante Einzelbäume, bizarre Baumformen, Krüppelwälder auf Extremstandorten;
- Wechsel der Nutzungsweisen (Laubwald, Mischwald, Nadelwald; Hochwald, Mittelwald, Niederwald; Verjüngungsflächen mit Ausblicken);
- Bäche, Quellen, Stillgewässer, Feuchtgebiete, Sümpfe;
- Wiesentäler;
- Rodungsinseln mit abwechslungsreicher Struktur;
- vielgestaltige Waldränder, auch Waldinnenränder an Waldwiesen oder entlang der Wege;
- markante Felsformationen, Gesteinshalden, alte Steinbrüche;
- Hohlwege;
- kulturhistorisch bedeutsame Objekte wie Burgruinen, Wüstungen, Ringwälle.
Leitbild
Leitbild sind große zusammenhängende, weitgehend naturnahe und störungsarme Waldgebiete mit abwechslungreichen Waldbildern, in denen die Vulkankuppen und –kegel zur Geltung kommen.
Ziele und Maßnahmen
Sicherung und Entwicklung von Landschaftselementen:
- Sicherung von charakteristischen und identitätsbildenden Geländeformen und Vegetationsstrukturen:
- Vulkankuppen und –kegel,
- ausgedehnte Waldgebiete,
- Waldränder einschließlich Innenränder an Lichtungen und Waldwiesen,
- Wälder besonderer standörtlicher Prägung (Wälder auf feuchten bis nassen oder trockenen oder gesteinsgeprägten Standorten),
- Wälder mit Prägung durch historische Nutzungsformen (Niederwald, Mittelwald),
- Magerwiesen und Streuobstbestände in Rodungsinseln,
- markante Einzelstrukturen wie Felsen und Blockhalden.
- Offenhaltung, ggf. Wiederherstellung von Wiesentälern.
- Förderung vielfältiger Waldbilder, insbesondere Erhöhung des Laubwaldanteils in nadelholzreichen Gebieten und Erhöhung der Strukturvielfalt, z. B. des Alt- und Totholzanteils.
Wald-Offenland-Verteilung:
- Sicherung der Offenlandanteile.
- Waldentwicklung allenfalls kleinflächig in landschaftsästhetisch und ökologisch unbedeutenden Offenlandbereichen.
Landschaftsgerechte Siedlungsentwicklung:
- Orientierung an natürlichen Siedlungsgrenzen, hier v.a. feuchte Mulden und Talsohlen, steile Hänge, Kuppen.
- weitestmögliche Freihaltung der in der Regel durch geringe Siedlungsdichte geprägten Landschaftsräume bzw. ihrer Kerngebiete von störenden Bauten und Verkehrsachsen
- gleichrangige Prüfung von Alternativen der Siedlungsentwicklung im Wald und im Offenland.
Landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen:
- vorzugsweise Bündelung zur Umsetzung der Ziele in Wiesentälern und Rodungsinseln sowie in Waldbeständen mit besonderen Standorteigenschaften (s.o.)