Mosaiklandschaften
Waldreiche Mosaiklandschaft
Offenlandbetonte Mosaiklandschaft des Offenlandbetonte Mosaiklandschaft des Nord (B. Ullrich)
Waldbetonte Mosaiklandschaft des Nordpfälzer Berglandes bei Limbach (B. Ullrich)
Als Mosaiklandschaften werden Landschaften bezeichnet, die durch Wechsel von Wald und Offenland geprägt sind. Sie bestimmten das Bild vor allem in den Mittelgebirgslagen von Eifel, Westerwald und Hunsrück sowie des Westrichs und des Saar-Nahe-Berglandes. Ihnen ist gemeinsam, dass sich landwirtschaftliche Flächen und Wälder wechselseitig durchdringen. Im Hinblick auf die Zielformulierungen wurden offenlandbetonte und waldbetonte Mosaiklandschaften unterschieden.
Die Wald-Offenland-Verteilung wird im Wesentlichen von der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit der Böden und dem Relief bestimmt. Ein typisches Nutzungsmuster lässt sich wie folgt beschreiben: Die Talsohlen sind als Grünland genutzt. Mäßig geneigte Talflanken werden durch Grünland, oft mit Streuobst, geprägt. Flachere Unterhangzonen oder Zwischenabsätze der Talhänge können dabei auch ackerbaulich genutzt sein. Steile Flanken tief eingeschnittener Täler sind hingegen bewaldet. Vereinzelt weisen die Talhänge auch Weinberge auf, doch befindet sich dieser hier oft im Rückzug. Einzelne Landschaftsräume sind jedoch durch größere zusammenhän-gende Weinanbaugebiete geprägt, wie das Kommlinger Umlauftal oder das Äußere Kreuznacher Lösshügelland. Die Hochflächen sind meist ackerbaulich genutzt, wobei Randzonen im Übergang zu den abfallenden Talhängen oft ebenfalls durch Grünland und Streuobst nachgezeichnet werden.
In Abhängigkeit von den naturräumlichen Voraussetzungen variieren die Charakterzüge der Mosaiklandschaften. Im Westrich entspricht das Erscheinungsbild dem zuvor beschriebenen idealtypischen Nutzungsmuster weitgehend. Die Hochflächen mit fruchtbaren Böden sind hier nahezu waldfrei. Insgesamt tritt der Waldanteil zurück. Demgegenüber sind in vielen Landschaftsräumen in den Verbreitungsgebieten des Schiefers in Hunsrück, Eifel und Westerwald sowie des Saar-Nahe-Berglands auch die Hochflächen durch bewaldete Kuppen und Höhenrücken geprägt, so dass hier insgesamt der Waldanteil deutlich zunimmt. In Gebieten mit fruchtbaren Böden tritt der Waldanteil aber auch hier trotz hoher Reliefbewegung stark zurück (z.B. Asbacher Hochfläche).
In der Ebene sind Mosaiklandschaften nur vereinzelt vorhanden, da hier Wälder schon früh gerodet und auf wenige Restbestände zurückgedrängt wurden. Meistens beschränken sich Wälder auf die Flussauen und die Schwemmfächer der Mittelgebirgsbäche, die jedoch jeweils als eigener Landschaftstyp gefasst sind. Einen Sonderfall bilden die Mainz-Ingelheimer Sande, die durch den Lennebergwald einerseits wie durch ausgedehnte Obstanbaugebiete andererseits geprägt sind.
Die stark bewegte Geländeoberfläche setzte der Flurbereinigung in den Mosaiklandschaften eher Grenzen als in den Agrarlandschaften. Meist wurden die ackerbaulich genutzten Hochflächen im Hinblick auf eine rationelle Landbewirtschaftung optimiert, während in den Randzonen und Talhängen vielfältige Strukturen wie Terrassen mit Böschungsabsätzen (Reche), Heckenzüge, Streuobst erhalten blieben. Die Talböden präsentieren sich meist als Wiesentäler, wobei vor allem in breiteren Talsohlen lokal Grünland zu Acker umgebrochen wurde. Regional wie in einigen Tälern der Nordpfalz wurde allerdings schon früher in der Talsohle Ackerbau betrieben.
Die Hochflächen waren schon traditionell durch Weite und Offenheit gekennzeichnet, ohne jedoch monoton zu sein. Vielfalt kam durch die Kleinparzelliertheit der Flur und das Nebeneinander verschiedener Kulturen in Verbindung mit einzelnen Blickfängen (z.B. Einzelbäumen) zustande. Ganz wesentlich wird der Erlebniswert dieser Hochflächen aber auch von den Weitblicken in die Umgebung mit bestimmt.
Hinsichtlich des Handlungsbedarfs steht bei den Mosaiklandschaften im Vordergrund, charakteristische Nutzungsmuster sowie die kennzeichnenden Strukturen zu sichern. Hierzu ist insbesondere die Sicherung der Landbewirtschaftung erforderlich, die in vielen Bereichen zumindest im Haupterwerb stark rückläufig ist. Bei Freigabe von Flächen für die Waldentwicklung muss die Sicherung einer Mindestflur gewährleistet sein, um die landschaftliche Charakteristik zu bewahren. In Defizitgebieten (meist auf den Hochflächen) sind Maßnahmen zur Entwicklung der Erlebnisvielfalt erforderlich. Handlungsbedarf besteht in vielen Landschaftsräumen auch im Bereich der Gewässer- und Auenrenaturierung.
Für Mosaiklandschaften typische und im Hinblick auf ihre landschaftsgestalterische und identitätgebende Wirkung hervorzuhebende Elemente sind:
- Bäche und bachbegleitende feuchte Täler oder Mulden mit Grünlandbändern sowie Ufergehölzen;
- Hanglagen mit einer sich vom übrigen Landschaftsraum abhebenden Vielfalt z.B. durch hangparallele Terrassierung, Trockenmauern, Böschungen, Hohlwege, raumbildende Gehölzstrukturen, Streuobst, blütenreiche Magerwiesen usw.;
- Talhänge mit markanten Felsformationen und Niederwäldern, lokal Trockenwälder und Blockhaldenwälder;
- vielgestaltige Waldränder;
- Relikte historischer Nutzungsstrukturen wie Heiden, Huteweiden und Halbtrockenrasen;
- Alleen oder Baumreihen entlang von Straßen;
- strukturreiche Gürtel um die Ortslagen mit Gärten, Streuobst, Gehölzen, Grünland;
- gebietsweise Anbau von Sonderkulturen: Wein, Obst.
Leitbild
Leitbild sind abwechslungsreiche Landschaften, die ihren besonderen Reiz aus dem Wechsel von Wald und Offenland beziehen. Wälder bedecken primär markante Kuppen, Rücken und steile Talhänge. Grünland nimmt die Talsohlen und waldfreien Bereiche der Hanglagen ein. Felder prägen vor allem die ebenen Hochflächen und sind hier durch raumwirksame Strukturen optisch gegliedert. Dörfer mit Streuobstgürteln und typischem Nutzungsmosaik im Ortsrandbereich setzen besondere Akzente.Ziele und Maßnahmen
Ziele und Maßnahmen
Die nachstehenden Ziele und Maßnahmen gelten für offenland- und waldbetonte Mosaiklandschaften, sofern dies nicht ausdrücklich eingeschränkt wird.
Sicherung und Entwicklung von Landschaftselementen:
- Sicherung von charakteristischen und identitätsbildenden Geländeformen und Vegetationsstrukturen wie:
- Tal- und Quellmulden mit Grünlandnutzung und Feuchtbereichen,
- Hohlwegen,
- Heckenzügen,
- Streuobstbeständen,
- Waldrändern,
- bewaldeten Hängen, Rücken und Kuppen.
- Renaturierung naturferner Bachabschnitte einschließlich ihres Umfeldes, insbesondere
- Sicherung und Entwicklung bachbegleitender Talwiesen,
- Entwicklung von lockeren Ufergehölzen und anderen auentypischen Strukturen.
- Förderung charakteristischer gliedernder Elemente auf den landwirtschaftlich genutzten Hochflächen, wie Einzelbäume und kleinere Gebüsche und Heckenabschnitte – jedoch keine Kammerung durch schematische, langgezogene Gehölzstreifen, sondern Setzen gestalterischer Akzente.
- in offenlandbetonten Mosaiklandschaften teilweise auch Entwicklung von Wald und Feldgehölzen auf Kuppen.
in besonders wärmegeprägten Teilbereichen:
- Sicherung von Weinbergen in geeigneten Lagen und Sicherung bzw. Entwicklung ihrer Strukturierung durch typische Elemente wie Terrassen, Trockenmauern, Lesesteinriegel.
- Sicherung bzw. Wiederentwicklung von Trockenwäldern, Niederwäldern, Trockenrasen und Halbtrockenrasen, Heiden.
Wald-Offenland-Verteilung:
- Sicherung der landschaftsraumspezifischen Nutzungsmuster von Wald und Offenland in ihren Grundzügen.
- Sicherung einer Mindestflur v.a. in waldbetonten Mosaiklandschaften, insbesondere zur
- Sicherung der Ausblicke auf den Höhen,
- Offenhaltung von landschaftsbildprägenden Talhängen,
- Sicherung eines verzahnten Übergangs Wald-Offenland.
- Lenkung der Aufgabe von Nutzflächen in Rückzugsgebieten der Landwirtschaft und des Weinbaus, so
- dass Brachflächen entweder im Erscheinungsbild nicht überhand nehmen
- oder aber als geschlossene Teilräume aus der Nutzung ausscheiden und verbuschen bzw. der geordneten Waldentwicklung überlassen werden.
- Ermittlung der Spielräume für die Umnutzung von Offen- und Halboffenlandbereichen zu Wald
- Präzisierung auf nachgeordneten Planungsebenen.
- Lagemäßige Darstellung im Abgleich mit anderen landespflegerischen Belangen insbesondere in waldbetonten Mosaiklandschaften auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung.
Landschaftsgerechte Siedlungsentwicklung:
- Sicherung und Entwicklung der Orte und der Siedlungsränder als attraktive Erlebniselemente.
- Orientierung an natürlichen Siedlungsgrenzen: hier v.a. feuchte Mulden und Talsohlen, steile Hänge, Kuppen.
- In waldbetonten Mosaiklandschaften gleichrangige Prüfung von Alternativen der Siedlungsentwicklung im Wald und im Offenland.
- In offenlandbetonten Mosaiklandschaften weitestmögliche Schonung von Waldbeständen mit Ausnahme von Nadelholzaufforstungen geringen Alters.
Landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen:
- vorzugsweise Bündelung zur Umsetzung der Ziele in Bachtälern.
- besonders in waldbetonten Mosaiklandschaften Verzicht auf Maßnahmen, die eine Reduzierung der Offenlandanteile zur Folge haben können.