Seenlandschaften | Landschaftsleitbilder in RLP

Seenlandschaften

Seenlandschaft

Dreifelder Weiher (B. Ullrich)

Die Westerwälder Seenplatte ist der einzige, durch große naturnahe Weiher geprägte und daher als „Seen“landschaft anzusprechende Landschaftsraum in Rheinland-Pfalz. Im Mittelpunkt der Bemühungen zur Sicherung und Entwicklung dieses Landschaftsraums stehen daher die Gewässer einschließlich ihrer Uferzonen mit Sümpfen und Mooren sowie umgebenden Wiesen und Wäldern.

Das Dreifelder Weiherland ist nach seiner Gesamtcharakteristik als Mosaiklandschaft anzusprechen.

Hinsichtlich des Handlungsbedarfs steht im Vordergrund, charakteristische Nutzungsmuster sowie die kennzeichnenden Strukturen zu sichern. Hierzu ist insbesondere die Sicherung der Landbewirtschaftung erforderlich, die in vielen Bereichen zumindest im Haupterwerb stark rückläufig ist. Bei Freigabe von Flächen für die Waldentwicklung muss die Sicherung einer Mindestflur gewährleistet sein, um die landschaftliche Charakteristik zu bewahren. Handlungsbedarf besteht zum Teil auch im Bereich der Gewässer- und Auenrenaturierung.

Für die Seenlandschaft typische und im Hinblick auf ihre landschaftsgestalterische und identitätgebende Wirkung hervorzuhebende Elemente sind:


  • Seen und Uferzonen sowie Verlandungsbereiche,

  • Bäche und bachbegleitende feuchte Täler oder Mulden mit Grünlandbändern sowie Ufergehölzen;

  • vielgestaltige Waldränder;

  • strukturreiche Gürtel um die Ortslagen mit Gärten, Streuobst, Gehölzen, Grünland;

Leitbild

Leitbild ist eine Seenlandschaft mit naturnahen Stillgewässern und ausgedehnten Uferzonen bzw. Verlandungsbereichen, umgeben von naturnahen Wäldern oder extensiv genutztem Offenland.

Ziele und Maßnahmen

Sicherung und Entwicklung von Landschaftselementen:


  • Sicherung der Gewässer und Uferzonen in ihrer typischen Zonierung, hierzu u.a.


    • Sicherung bzw. Entwicklung eines extensiv genutzten Umfeldes (Entwicklungsschwerpunkt).

    • Sicherung und Regelung der Zugänglichkeit der Gewässer für die Allgemeinheit in Abstimmung mit Belangen des Arten- und Biotopschutzes.


  • Sicherung von charakteristischen und identitätsbildenden Geländeformen und Vegetationsstrukturen wie:


    • Tal- und Quellmulden mit Grünlandnutzung und Feuchtbereichen,

    • Heckenzügen,

    • Streuobstbeständen,

    • Waldrändern,

    • bewaldeten Hängen, Rücken und Kuppen.


  • Renaturierung naturferner Bachabschnitte einschließlich ihres Umfeldes, insbesondere


    • Sicherung und Entwicklung bachbegleitender Talwiesen,

    • Entwicklung von lockeren Ufergehölzen und anderen auentypischen Strukturen.


  • Förderung charakteristischer gliedernder Elemente auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen, wie Einzelbäume und kleinere Gebüsche und Heckenabschnitte – jedoch keine Kammerung durch schematische, langgezogene Gehölzstreifen, sondern Setzen gestalterischer Akzente.

Wald-Offenland-Verteilung:


  • Sicherung der landschaftsraumspezifischen Nutzungsmuster von Wald und Offenland in ihren Grundzügen.

  • Sicherung einer Mindestflur v.a. in waldbetonten Mosaiklandschaften, insbesondere zur


    • Wahrung der Erlebbarkeit der Gewässer,

    • Sicherung eines verzahnten Übergangs Wald-Offenland.


  • Lenkung der Aufgabe von Nutzflächen in Rückzugsgebieten der Landwirtschaft, so


    • dass Brachflächen entweder im Erscheinungsbild nicht überhand nehmen

    • oder aber als geschlossene Teilräume aus der Nutzung ausscheiden und verbuschen bzw. der geordneten Waldentwicklung überlassen werden.


  • Ermittlung der Spielräume für die Umnutzung von Offen- und Halboffenlandbereichen zu Wald und Präzisierung auf nachgeordneten Planungsebenen.

Landschaftsgerechte Siedlungsentwicklung:


  • Sicherung und Entwicklung der Orte und der Siedlungsränder als attraktive Erlebniselemente.

  • Orientierung an natürlichen Siedlungsgrenzen: hier v.a. feuchte Mulden und Talsohlen, Hänge, Kuppen.

Landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen:


  • vorzugsweise Bündelung zur Umsetzung der Ziele im Umfeld der Gewässer.